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Aufnahme und Beratung

Sie haben Interesse an einer Beschäftigung in den Börde-Werkstätten?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Bei einem gemeinsamen Termin lernen Sie die Börde-Werkstätten kennen. Gerne beantworten wir dabei Ihre Fragen und beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

Voraussetzungen

Eine Beschäftigung in den Börde-Werkstätten kommt für Sie in Frage, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und eine wesentliche Behinderung festgestellt werden kann. Die Beschäftigten der Börde-Werkstätten wohnen im Kreis Soest.

Beschäftigung in den Börde-Werkstätten

Zunächst muss ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Rehabilitationsantrag – bei dem zuständigen Leistungsträger gestellt werden. In der Regel ist dies die Agentur für Arbeit. Falls Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. In Einzelfällen kann dies aber auch eine Berufsgenossenschaft sein.